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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Änderungen der AGB vorbehalten, zuletzt geändert am 28.11.2023

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Designerin Julia Klante, nachfolgend auch Designerin genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von der Designerin nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für die Designerin unverbindlich, auch wenn die Designerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Designerin.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt.

2. Angebote

Die Angebote der Designerin bleiben bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Sofern nicht anderes vereinbart, sind Angebote der Designerin vier Wochen gültig.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Für individuelle Gestaltungsaufträge wie Illustrationen oder Logos gilt: Nach Absprache der Leistungen erhält der Auftraggeber von der Designerin ein freibleibendes, schriftliches Angebot. Durch die Rücksendung des Angebots mit einer Auftragsbestätigung inklusive Unterschrift des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Durch Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, mit den AGB der Designerin und den Datenschutzbestimmungen einverstanden zu sein.

3.2 Für die fertig ausgearbeiteten Collection Designs für Hochzeiten und Events gilt: Durch das Absenden eines vollständig ausgefüllten Bestellformulars auf der Website der Designerin bestellt der Auftraggeber verbindlich die Papeterie der betreffenden Seite. Mit dem Absenden der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, mit den AGB der Designerin und den Datenschutzbestimmungen einverstanden zu sein.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Jeder an die Designerin gerichtete Auftrag unterliegt dem Urheberrecht in ihrer Person. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind geistiges Eigentum der Designerin Julia Klante. Sie dürfen ohne die Einwilligung der Designerin weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollstände oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

4.2 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen – auch wenn die Designerin das ausschließliche Nutzungsrecht übertragen hat.

4.3 Die Designerin hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken sowie in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Namensrechtes berechtigt die Designerin zum Schadensersatz.

4.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.

4.5 Die Designerin ist nicht dafür verantwortlich, die für den Auftraggeber erstellten Werke und Dienstleistungen (zum Beispiel Logos) auf wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber.

4.6 Ebenso ist der Auftraggeber für den textlichen Inhalt und dessen Richtigkeit verantwortlich. Zur Prüfung und Kontrolle gibt es im Gestaltungsprozess ausreichend Gelegenheiten.

4.7 Bei Bildern und Dateien, die der Auftraggeber der Designerin für die Gestaltung zur Verfügung stellt, geht die Designerin davon aus, dass deren Nutzungsrechte vom Auftraggeber überprüft und eingeholt wurden. Die Designerin ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Nutzungsrechte dieser Dateien.

4.8 Die Designerin behält sich das Recht vor, alle Entwürfe und Reinzeichnungen zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, so auf ihrer Webseite www.hellojuli-design.de und auf Social Media Plattformen. Sie sorgt für den Datenschutz und wird keine sensiblen Daten wie vollständige Namen oder Telefonnummern veröffentlichen.

5. Gestaltungsprozess

5.1 Während des Gestaltungsprozesses erhält der Auftraggeber ausreichend Möglichkeiten, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen und Fehler nachbessern zu lassen. Standardmäßig erfolgen hierbei zwei Korrekturdurchläufe. Diese gestalten sich wie folgt:

Erster Korrekturdurchlauf: Nach Vertragsabschluss gestaltet die Designerin erste Entwürfe nach den vereinbarten Rahmenbedingungen des Vertrages. Dieser erste Entwurf wird dem Auftraggeber nun vorgelegt und er hat die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen und auf eventuelle Fehler im Layout, der Rechtschreibung und Grammatik hinzuweisen. Diese Wünsche werden an die Designerin weitergegeben und von ihr eingearbeitet.

Zweiter Korrekturdurchlauf: Nach dem ersten Korrekturdurchlauf legt die Designerin dem Auftraggeber den zweiten Entwurf vor. Hier können im Bedarfsfall noch kleinere Änderungswünsche mitgeteilt werden. Sie werden an die Designerin weiter geleitet, von ihr eingearbeitet und zur finalen Abnahme an den Auftraggeber geschickt. Bei Druckerzeugnissen ist nun die Druckfreigabe des Auftraggebers erforderlich, ansonsten eine Abnahme der Designs. Wenn nicht anderes vereinbart, kümmert sich die Designerin anschließend um den Druck der Produkte.

5.2 Wird der zweite Korrekturdurchlauf überschritten, werden weitere Kosten fällig. Diese werden nach zusätzlich erbrachtem Aufwand mit dem Stundensatz der Designerin in Rechnung gestellt.

5.3 Erhebliche Änderungswünsche hat der Auftraggeber der Designerin im ersten Korrekturdurchlauf mitzuteilen. Spätere Umgestaltungen bedürfen einer Ergänzung des Vertrags. Das betrifft zum Beispiel Änderungen des Formats bei Druckerzeugnissen oder Änderungen während oder nach der Produktion.

5.4 Werden nach Druckfreigabe Fehler im Entwurf entdeckt, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

5.5 Von jedem realisierten Produkt überlässt der Auftraggeber der Designerin ein Exemplar unentgeltlich.

6. Vergütung, Änderungen, Zahlungsmodalitäten

6.1 Bei individuellen Gestaltungsaufträgen wie Illustrationen oder Logos wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises des Angebots fällig, diese werden von der Designerin in Rechnung gestellt. Erst nach Zahlungseingang wird mit der Bearbeitung des Auftrages begonnen. Die übrigen 50% sind nach Fertigstellung der Produkte und mit Überreichen der Papeterie bzw. Designs fällig. Die Rechnung für diese Restzahlung erhält der Auftraggeber mit Aushändigung der Produkte bzw. Designs.

6.2 Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Bruttobeträge, Steueranteile werden ausgewiesen.

6.3 Die im Preis enthaltenen Leistungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. In der Regel sind das Beratung vorab, zwei Korrekturdurchläufe, die Abwicklung des Druckauftrags und die Übergabe bzw. der Versand der gedruckten und ggf. auf Wunsch von der Designerin konfektionierten Papeterie.

6.4 Sonstige Kosten, wie beispielsweise Materialaufwand, Versandkosten oder Schriftlizenzen, werden im Angebot genannt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.5 Die Vergütung ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung ohne Abzug auf das genannte Konto fällig. Die Frist ist bei Zahlungseingang gewahrt.

6.6 Für die Papeterie der fertig gestalteten Collections für Hochzeiten und Events wird dem Auftraggeber nach Eingang der verbindlichen Online-Bestellung die Rechnung der gewünschten Leistung übermittelt. Nach vollständigem Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung des Auftrages.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Designerin ist Eigentümerin aller Entwürfe und Dienstleistungen inklusive der Rechte bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Auftragswertes.

8. Haftung

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der künstlerischen Ausführung für die Designerin. Sie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach den im Vertrag beschlossenen Vorgaben zu erfüllen.

8.2 Eine vollständige Identität zwischen der Darstellung am PC-Bildschirm und dem Druckprodukt ist drucktechnisch nicht zu gewährleisten. Insbesondere Farbabweichungen sind aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen. Die Designerin übernimmt für technisch bedingte Abweichungen keinerlei Haftung, es sei denn, sie ist vorsätzlich oder grob dafür mitverantwortlich.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Layout, Text und Bild.

8.4 Berechtigte Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach Kenntnis bei der Designerin geltend zu machen.

8.5 Die Designerin haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Obliegenheiten des Auftraggebers und Rücktritt

9.1 Verhindert der Auftraggeber die fristgerechte Durchführung des Auftrages, beispielsweise durch mangelnde Mitwirkung innerhalb der Korrekturdurchläufe, oder verweigert er nach erfolgten Korrekturen die Abnahme oder Druckfreigabe oder bekundet auf andere Weise, dass er den Auftrag nicht mehr weiter ausführen lassen möchte, und dies aus Gründen, die nicht in Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Designerin liegen, ist die Designerin berechtigt, dem Auftraggeber alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die bis dahin begonnen Arbeiten werden mit dem vereinbarten Stundensatz zzgl. eventuell angefallener Materialkosten berechnet.

9.2 Aufgrund besonderer Umstände, wie einer Pandemie oder persönlicher Gründe kann es auch kurzfristig zur Absage oder Verschiebung von Hochzeiten und anderen Events kommen. Alle Leistungen, die die Designerin bis zum Zeitpunkt der Verschiebung oder Absage erbracht wurden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierbei ist es irrelevant, ob die Produkte bereits gedruckt wurden oder nicht.

9.3 Aufgrund besonderer Umstände, wie einer Pandemie oder persönlicher Gründe kann es auch kurzfristig zur Absage oder Verschiebung von Hochzeiten und anderen Events kommen. Alle Leistungen, die die Designerin bis zum Zeitpunkt der Verschiebung oder Absage erbracht wurden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierbei ist es irrelevant, ob die Produkte bereits gedruckt wurden oder nicht.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz der Designerin.

10.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag, insbesondere Zahlungen, ist Dresden.